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Kosten und Förderung der Beratung

Die Vor-Ort-Beratung ist eine relativ kleine Investition für Sie als Haus- eigentümer, die Sie vor Fehlentscheidungen bei Ihrer Sanierung und zu hohen Kosten bewahrt.

Mit den Empfehlungen für eine energetisch sinnvolle Sanierung...

  • schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus (auch die, von denen Sie sonst nicht erfahren hätten)
  • senken Sie Ihre Betriebskosten langfristig
  • suchen Sie am Markt gezielt nach günstigen Preisen für Ihre Sanierung (Sie wissen jetzt, worauf es ankommt)

Noch wird eine Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro gefördert!

Als zugelassener Energieberater des BAFA stelle ich den Antrag auf Förderung. Unser Beratungsvertrag wird erst rechtsverbindlich, wenn der Zuschuss des BAFA genehmigt ist. Ansonsten haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Sie gehen kein Kostenrisiko ein.

Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA:

  • Ihr Gebäude ist ein Wohngebäude
  • Es hat eine Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 (Neue Bundesländer: vor dem 1.1. 1989)
  • Die Gebäudehülle wurde später nicht zu mehr als 50% verändert
  • Sie als Gebäudeeigentümer sind:
    ... eine natürliche Person oder
    ... ein Agrarbetrieb oder
    ... ein rechtlich selbständiges Unternehmen der
       gewerblichen Wirtschaft inklusive der Wohnungswirtschaft
    ... eine juristische Person bzw. sonstige Einrichtung, die
       gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt
  • Sie sind Wohnungseigentümer, möchten aber für das gesamte Gebäude eine Beratung nutzen.

Beratungshonorar

Das Beratungshonorar für eine ausführliche Energieberatung hängt ab von der Komplexität des Gebäudes und der Zahl der Wohneinheiten in Ihrem Gebäude.
Für ein Ein- / Zweifamilienhaus liegt das Beratungshonorar i.d.R. zwischen 600 und 1.200 EUR (Brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus sind pro Wohnung (ab der dritten) etwa 175 bis 225 Euro hinzuzurechnen.

Beispiel:
Einfamilienhaus Baujahr 1967 im Landkreis Kulmbach - Finanzierung der energetischen Sanierung über die Sparkasse Kulmbach-Kronach:

Beratungshonorar                                      
abzüglich Bundesförderung*                          
abzüglich Bargeldzuschuss der
Sparkasse Kulmbach-Kronach**
Ihr Anteil

850,00 Euro
175,00 Euro

125,00 Euro
550,00 Euro

*  BAFA:
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzung wird der Zuschuss (175 / 250 EUR) durch Ihren Energieberater beantragt und ist vom Beratungshonorar  abzuziehen.

** Sparkasse Kulmbach-Kronach
• Mindestvolumen der Finanzierung 15.000 Euro
• Finanzierung über Sparkasse Kulmbach-Kronach
unabhängig vom Wohnort und Ort der Investition
• Energieberatung durch Dipl. Ing.(FH) Uwe Garz persönlich als
 
”Zertifizierten Energieberater vor Ort”

Anmerkungen:
Die angegebenen Beratungskosten sind unverbindlich.

 Kostenübersicht für
•    Energieausweis und
•    Energieberatung als Vor-Ort-Beratung

Energieausweis
für      /     nach

 Verbrauch
(
Erfassung durch Auftraggeber)

Bedarf
  
mit                                   detaillierte
Vereinfachungen *                  Erfassung       

Vor - Ort - Beratung

Wohngebäude
1 - 2 WE

25,00

150,00-500,00

350,00-700,00

  600,00-
1200,00

ab 3 WE zuzüglich
(je zusätzliche WE)

25,00 pro  Gebäude

25,00 - 50,00

25,00 - 50,00

  175,00-225,00


* Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß; Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile und Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik (entsprechend “ Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand” Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung )

Alle genannten Preise sind unverbindliche Endpreise! Mögliche Fahrtkosten (0,30 €/pro km) sind im Vorfeld abzusprechen (gilt nicht im Umkreis von 100 km)!

Beachten Sie bitte bei Interesse, das die oben genannte Preise das Vorliegen von Bestandsunterlagen (Gebäudeabmessungen, Baubeschreibungen (Wand, Dach, Decke, Fenster, Fußboden, Haus und Wohnungstüren) sowie zur Anlagentechnik (mindestens Heizkörper, Wärmeerzeuger, Pumpen, Reglung, Warmwasserbereitung, Protokoll Bezirkskaminkehrer) voraussetzen. Planunterlagen zur Baugenehmigung sind möglicherweise noch im Archiv des Bauamtes verfügbar. Wenn nicht, sind Angaben des/der Eigentümer(s) notwendig.

Melden Sie sich hier an:
Anmeldung

Imtressum Uwe Garz, Cottenau 14 in 95339 Wirsberg Telefon 09227 9409624 Telefax 09227 9409625 E-mail Uwe@Garz.de

Mehr als neun Jahre Erfahrung in der Energieberatung von Hauseigentümern. Die Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) gefördert.
Akkreditierung der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW) vorhanden.
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